Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Fahrersitz). Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die
Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Mindestalter: 17 Jahre
Dein Motorradschein Klasse A
A-Direkt:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Das Mindestalter beträgt
25 Jahre.
A begrenzt:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine
Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Das Mindestalter für den begrenzten Führerschein beträgt in diesem Fall 18 Jahre.